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Neuerungen bei der GPSR-Compliance: So bereiten Sie sich vor

Die GPSR-Compliance bringt für Händler mehrere wesentliche Änderungen mit sich, die ab Dezember 2024 in Kraft treten. Besonders betroffen sind Hersteller und Markeninhaber, die Produkte vertreiben. Hier sind die wichtigsten Anforderungen:

Durchführung einer Risikoanalyse: Wenn Sie als Hersteller oder Markeninhaber tätig sind, müssen Sie eine umfassende Risikoanalyse für Ihr Sortiment durchführen. Diese Analyse hilft Ihnen, potenzielle Sicherheitsrisiken zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zu treffen.

Erstellung von Warnhinweisen und Sicherheitsinformationen: Basierend auf der Risikoanalyse müssen Sie spezifische Warnhinweise und Sicherheitsinformationen erstellen. Diese Informationen müssen sowohl in der Produktbeschreibung als auch auf den Produkten selbst, auf Verpackungen oder Flyern klar sichtbar angegeben werden.

Angabe einer verantwortlichen Person: Neben den Warnhinweisen müssen Sie sicherstellen, dass in der Produktbeschreibung oder direkt auf dem Produkt eine verantwortliche Person angegeben ist. Diese Person muss entweder der Hersteller selbst, der Inhaber der Marke oder eine von diesen benannte Person sein und muss in der EU ansässig sein.

Ab Dezember 2024 treten neue Regelungen zur GPSR-Compliance (General Product Safety Regulation) in Kraft, die signifikante Änderungen für Online-Händler und E-Commerce-Unternehmen mit sich bringen. Diese neue Verordnung zielt darauf ab, die Sicherheit und Transparenz von Produkten auf dem europäischen Markt zu erhöhen. Händler müssen sich auf umfassende Anpassungen in ihren Betriebsabläufen und Dokumentationspflichten einstellen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. In diesem Blog-Post werden wir die wesentlichen Änderungen und deren Auswirkungen auf Händler detailliert erläutern und Ihnen zeigen, wie Sie sich erfolgreich darauf vorbereiten können.

17.9.24, 10:00

Die verantwortliche Person für die GPSR-Compliance ist entscheidend für die Einhaltung der neuen Vorschriften. Diese Person kann entweder der Hersteller der Produkte, der Inhaber der Marke oder eine von ihnen benannte Person sein. Wichtig ist, dass diese verantwortliche Person in der EU ansässig ist. Sie übernimmt die Verantwortung für die Einhaltung der Sicherheits- und Dokumentationsanforderungen und fungiert als Ansprechpartner für die zuständigen Behörden sowie für interne und externe Audits.

Um die Anforderungen der GPSR-Compliance erfolgreich zu erfüllen, können Sie folgende Schritte unternehmen:

Erstellung einer Risikoanalyse: Beginnen Sie mit der Durchführung einer detaillierten Risikoanalyse für Ihre Produkte. Diese Analyse gibt Ihnen Aufschluss über mögliche Sicherheitsrisiken und klärt, ob und welche Warnhinweise erforderlich sind.

Erstellung von Warnhinweisen: Auf Basis der Risikoanalyse erstellen Sie spezifische Warnhinweise und Sicherheitsinformationen. Diese müssen dann in die Produktbeschreibung aufgenommen und auf den Produkten, Verpackungen oder Flyern abgebildet werden.

Kennzeichnung der verantwortlichen Person: Achten Sie darauf, dass die verantwortliche Person sowohl in der Produktbeschreibung als auch auf dem Produkt, der Verpackung oder dem Flyer angegeben wird. Diese Person muss in der EU ansässig sein und ist für die Einhaltung der GPSR-Vorschriften verantwortlich.

Die neuen GPSR-Compliance-Anforderungen, die ab Dezember 2024 in Kraft treten, bringen wichtige Veränderungen für Hersteller und Markeninhaber mit sich. Durch die Durchführung einer Risikoanalyse, die Erstellung von Warnhinweisen und Sicherheitsinformationen sowie die Benennung einer verantwortlichen Person können Sie sicherstellen, dass Ihr Online-Shop den neuen Vorschriften entspricht. Wenn Sie Unterstützung bei der Umsetzung dieser Anforderungen benötigen, stehen wir von OnlineImpact Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung und Unterstützung, um die GPSR-Compliance erfolgreich zu meistern.

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